Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Hermann, Marc

Platzhalter

Gutschka, Karola

Alle Leistungen