Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Hermann, Marc

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Gutschka, Karola

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