Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Weigele, Marieluise

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Faul, Christine

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Baur, Anja

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