Kurzinformation zur Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 08. Oktober 2023
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind...
- alle deutschen Staatsangehörigen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern (für Bezirkswahl: in Schwaben) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern (für Bezirkswahl: in Schwaben) gewöhnlich aufhalten und
- nicht aus besonderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis bei ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen und erhalten bis spätestens 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung.
Ansonsten ist eine Teilnahme an der Landtags- und Bezirkswahl nur mit Wahlschein möglich.
Wer bis zum 18.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, und meint stimmberechtigt zu sein, kann vom 18. bis 22.09.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen Einspruch erheben.
Wann kann gewählt werden?
Die Wahlzeit beginnt um 08:00 Uhr
und endet um 18:00 Uhr.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen werden ab 28. August 2023 bis spätestens 17. September 2023 allen Stimmberechtigten zugestellt. Ab diesem Zeitraum liegen auch die Stimmzettel vor.
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache zu den üblichen Öffnungszeiten mit der Wahlbenachrichtigung oder im Bürgerserviceportal online (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgbabenhausen) erfolgen.